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Informationen zur Staplerentladung
UNSER SERVICE: KOSTENLOSE STAPLERENTLADUNG
Ist nichts anderes vereinbart, liefern wir immer „Frei Bordsteinkante - ohne Abladung“. Bei Ihrer Bestellung haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Abladung per Mitnahmestapler zu beauftragen. In diesem Fall lädt der LKW-Fahrer das Material selbstständig ab. Sie benötigen dann keine weitere Einrichtung zur Entladung des LKW auf der Baustelle. Um Ihnen diesen Service anbieten zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
„Frei Bordstein“
Es ist lediglich die Pflicht des Fahrers, die Ware vom LKW am Bordstein oder an der Grundstücksgrenze abzuladen. Er ist nicht verpflichtet, die Ware zum Endbestimmungsort zu verbringen. In Ausnahmefällen kann vor Ort mit dem Fahrer eine Abladung auf das Grundstück bzw. den Bestimmungsort vereinbart werden. Die Entscheidung, ob eine solche Abladung erfolgen kann, obliegt ausschließlich dem Fahrer.
Eigenschaften unserer Mitnahmestapler
- Hubhöhe: bis max. 2,8 Meter
- Tragkraft: bis max. 2,5 Tonnen
- Eigengewicht: ca. 2 Tonnen
- Breite: bis 2,30 Meter (wichtig an Entladestellen)
- Masthöhe: bis 2,4 Meter

Zufahrt
Für die Transportwege zum Grundstück und zur Entladestelle gelten folgende Voraussetzungen:
- Durchfahrtsbreite: mindestens 3,50 Meter
- Durchfahrtshöhe: mindestens 4,20 Meter

Die Entladezone
Um eine schnelle und reibungslose Staplerentladung zu gewährleisten, müssen bestimmte Voraussetzungen an der Entladezone erfüllt sein. Ein ausreichend großer Aktionsradius sowie ein fester, befahrbarer Untergrund sind nur einige wichtige Punkte.
- der Fahrtweg für Mitnahmestapler darf 100 m ab Ladekante nicht überschreiten
- der Mindestbedarf für die Entladung beträgt 4 m
- der Untergrund ist fest, befahrbar, eben und hat keine Stufen oder Schwellen
- die Steigung des Fahrtweges für Mitnahmestapler beträgt weniger als 15 %
- der Einsatz auf frisch verlegtem Pflaster oder frisch geteerten Flächen ist nicht möglich
- die Entladung erfolgt ebenerdig
- keine Entladung auf Carports etc.
